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   OVG Bremen, 23.02.2001 - 1 B 46/01   

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https://dejure.org/2001,13483
OVG Bremen, 23.02.2001 - 1 B 46/01 (https://dejure.org/2001,13483)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23.02.2001 - 1 B 46/01 (https://dejure.org/2001,13483)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 1 B 46/01 (https://dejure.org/2001,13483)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 749
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 59.87

    Hochschulzulassung für ausländische Studenten

    Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2001 - 1 B 46/01
    2. Der Aufgabenkreis eines wissenschaftlichen Mitarbeiters kann nach sachlichen Erfordernissen abweichend von dem gruppentypischen Profil konzipiert werden mit der Möglichkeit, bestimmte Stellen der Lehre zu entziehen (wie BVerwG, NJW 1990, 2899).

    Im Interesse auch der gleichmäßigen Belastung der Hochschulen hat der Gesetzgeber (§ 53 HRG, § 33 I BremHochschG - SaBremR 221-a-1) „homogene Kategorien des Hochschulpersonals“ geschaffen (BVerwG, NJW 1990, 2899 = DVBI 1990, 940).

    Indessen ist es den Hochschulen nicht verboten, entsprechend den sachlichen Erfordernissen den Aufgabenkreis eines wissenschaftlichen Mitarbeiters abweichend von dem gruppentypischen Profil zu konzipieren, was die Möglichkeit einschließt, bestimmte Stellen wissenschaftlicher Mitarbeiter der Lehre zu entziehen (BVerwG, NJW 1990, 2899 = DVBI 1990, 940; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 13.6. 1994 -1 B 20/94, zu Nr. 6 der Gründe).

  • OVG Bremen, 13.06.1994 - 1 B 20/94

    Hochschule; Freie Studienplätze; Studienwahl; Zentrales Vergabeverfahren;

    Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2001 - 1 B 46/01
    Solange die Einbeziehung in das ZVSVerfahren möglich ist, stellt die Nachmeldung zusätzlich entstandener oder erkannter Studienplätze und deren Einbeziehung in das ZVS-Verfahren den sachgerechten Weg zur Erfüllung der Zugangsansprüche dar (OVG Bremen, Beschl. v. 13.6.1994 - 1 B 20/94; Urt. v. 8.10.1994 - 1 BA 16/94).

    Indessen ist es den Hochschulen nicht verboten, entsprechend den sachlichen Erfordernissen den Aufgabenkreis eines wissenschaftlichen Mitarbeiters abweichend von dem gruppentypischen Profil zu konzipieren, was die Möglichkeit einschließt, bestimmte Stellen wissenschaftlicher Mitarbeiter der Lehre zu entziehen (BVerwG, NJW 1990, 2899 = DVBI 1990, 940; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 13.6. 1994 -1 B 20/94, zu Nr. 6 der Gründe).

  • OVG Bremen, 18.10.1994 - 1 BA 16/94

    Zulassung zum Architekturstudium

    Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2001 - 1 B 46/01
    Solange die Einbeziehung in das ZVSVerfahren möglich ist, stellt die Nachmeldung zusätzlich entstandener oder erkannter Studienplätze und deren Einbeziehung in das ZVS-Verfahren den sachgerechten Weg zur Erfüllung der Zugangsansprüche dar (OVG Bremen, Beschl. v. 13.6.1994 - 1 B 20/94; Urt. v. 8.10.1994 - 1 BA 16/94).
  • OVG Bremen, 19.06.1984 - 1 B 33/84

    Ausbildungskapazìtät der Universität Studiengang Psychologie im WS 1984/85

    Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2001 - 1 B 46/01
    Die Frage, ob ein tatsächlich vorhandenes überobligatorisches Lehrangebot kapazitätswirksam werden muss, kann erwogen werden, wenn dadurch das gerechnete Angebot überschritten wird, so dass tatsächlich vorhandene Lehrleistungen nicht ausgeschöpft werden (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 19.6.1984 - 1 B 33/84).
  • OVG Bremen, 28.04.1992 - 1 B 16/92

    Lehrauftragsstunden; Lehrdeputat ; Unbesetzte Hochschullehrerstellen;

    Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2001 - 1 B 46/01
    Dass der Lehrauftrag für Frau Y nicht kausal mit der halben Vakanz der Stelle W verknüpft sei (s. hierzu OVG Bremen, Beschl. v. 28.4.1992 - 1 B 16/92), ist nicht vorgetragen und auch sonst nicht ersichtlich.
  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

    Auch im Rahmen der kapazitätsrechtlichen Stellengruppenbildung kann nämlich die Übertragung von Dienstaufgaben im Einzelfall oder die besondere dienstrechtliche Ausgestaltung einer Stelle Bedeutung erlangen, sofern dadurch einzelne Stellen aus dem Kreis der übrigen der Stellengruppe zugehörigen Stellen herausgehoben und einer besonderen Behandlung zugeführt werden (vgl. dazu - wenn auch dort vornehmlich mit Bezug zur Frage des "Lehrpersonals" im Sinne von §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 KapVO - OVG Bremen, Beschluss vom 23.02.2001 - 1 B 46/01 -, NVwZ 2002, 749; VGH Hessen, Beschluss vom 22.05.1985 - Fb 32 G 1508/83 T u.a. -, KMK-HSchR 1986, 462 zu sog. Funktionsstellen; BVerwG, Beschluss vom 20.07.1990 - 7 C 90.88 -, NVwZ-RR 1991, 78).
  • OVG Bremen, 18.02.2004 - 1 B 454/03

    Hochschulzulassung; Kapazität; Numerus clausus

    Es handelt sich jeweils um Obergrenzen, von denen im Einzelfall nach Maßgabe des jeweiligen Anstellungsvertrages abgewichen werden kann (vgl. OVG Bremen, B. v. 23.02.2001 - 1 B 46/01 - NvWZ RR 2002, S. 749).
  • VG Sigmaringen, 01.06.2006 - NC 6 K 117/06

    Studienplatzvergabe: Umwidmung von außerkapazitären Studienplätzen in

    Die somit gegenüber dem gerichtlichen Vergabeverfahren vorrangige Berücksichtigung "berechtigter" StudienbewerberInnen im ZVS-Vergabeverfahren bzw. im hochschuleigenen Vergabeverfahren tritt nur für den Fall zurück, dass infolge unzureichender Kapazitätsermittlung ein vorhandener Studienplatz in das Vergabeverfahren nicht einbezogen wird und bei Einhaltung der normativ vorgegebenen Verteilungsmaßstäbe überhaupt ungenutzt bliebe und unwiederbringlich verlorenginge (vgl. u. a. Hess. VGH, Beschluss vom 18.01.2001 - 8 GM 3131/00.SO.T -, NVwZ-RR 2001, 448 zur Überbuchung; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.11.1992 - 10 N 0750/92 u. a. -, KMK-HSchR/NF 41C Nr. 8; OVG Bremen, Beschluss vom 23.02.2001 - 1 B 46/01 -, NVwZ-RR 2002, 749; OVG Berlin, Beschluss vom 26.07.2001 - 5 NC 13.01 -).
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